Veranstaltungsplanung
Geschäftsveranstaltungen planen in Deutschland, was UStG und Umsatzsteuer-Anwendungserlass verlangen
Geschäftsveranstaltungen planen in Deutschland: 19 Prozent Umsatzsteuer, Reverse Charge bei EU-Gästen, Leistungsort nach § 3a UStG und Vorsteuerabzug.