Veranstaltungsplanung

5 Schritte zur Auswahl von Veranstaltungsdienstleistern

Veranstaltungsdienstleister auswählen in fünf Schritten: Kriterien, Referenzen, Versicherung, Zertifikate und typische Kosten für Catering, Technik und Personal.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fünf Schritte führen von der Bedarfsdefinition über Marktsondierung, Anbieterprüfung und Angebotsvergleich bis zum Vertrag.
  • Prüfen Sie Referenzen, Bonität, Betriebshaftpflicht und Zertifikate wie DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 20121.
  • Beim Catering liegen Kaffeepausen bei 6 bis 12 Euro netto je Person, Hauptmahlzeiten bei 25 bis 65 Euro netto, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
  • Technik und Personal werden nach Tagessatz oder Stunde abgerechnet, eine Servicekraft kostet häufig 30 bis 45 Euro netto je Stunde.
  • Holen Sie mindestens drei Angebote auf Basis eines identischen Leistungsverzeichnisses ein und vergleichen Sie den Gesamtpreis.

Schritt 1: Bedarf, Budget und Verantwortlichkeiten festlegen

Am Anfang steht ein internes Lastenheft. Es hält Anlass und Format fest, etwa Tagung, Kongress, Hauptversammlung oder Kick-off, dazu Teilnehmerzahl mit Puffer, Ort, Datum und Uhrzeit. Verpflegungsform, gewünschte Technik, Barrierefreiheit und Sicherheitsanforderungen gehören ebenfalls hinein.

Trennen Sie das Projekt nach Gewerken: Catering, Tontechnik, Bühnentechnik, Personal, Raum, Logistik und Teilnehmerverwaltung. Ein Komplettpaket aus einer Hand wirkt bequem, erschwert aber den Preisvergleich, weil sich Einzelleistungen kaum noch zuordnen lassen.

Legen Sie ein Gesamtbudget mit Reserve fest. Zehn bis fünfzehn Prozent Puffer sind üblich, weil bei Technik und Personal regelmäßig Nachträge entstehen. Klären Sie zugleich, wer Angebote freigibt, wer den Vertrag zeichnet und wer die Eingangsrechnungen prüft.

Prüfen Sie früh die technischen Gegebenheiten am Ort. Stromanschlüsse mit 16 oder 32 Ampere, zulässige Traversenlasten, Anlieferungszeiten und die Möglichkeit, am Vortag aufzubauen, entscheiden über den Aufwand. Fehlen solche Angaben, kalkulieren Anbieter Reserven ein, die Ihr Budget belasten.

Klären Sie außerdem, wie Teilnehmerdaten erfasst und verarbeitet werden. Läuft die Anmeldung über ein Portal des Dienstleisters, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung. Auch Einlasslisten unterliegen dieser Pflicht.

Bei wiederkehrenden Formaten lohnt statt Einzelvergabe ein Rahmenvertrag mit festen Konditionen über zwei bis drei Jahre. Nehmen Sie eine Preisgleitklausel auf, damit gestiegene Lohn- und Materialkosten nicht nachträglich zum Streit führen.

Für Ablauf, Budget und Verantwortlichkeiten bietet die IHK Köln einen Grundlagenüberblick zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen.

Schritt 2: Markt sondieren und eine Longlist aufbauen

Sammeln Sie zunächst acht bis zwölf Namen je Gewerk. Quellen sind Verbandsverzeichnisse, Branchenverzeichnisse, Ausschreibungsportale, Empfehlungen aus dem eigenen Haus und Anbieterlisten der regionalen Industrie- und Handelskammern. Achten Sie darauf, dass die Betriebe bereits Veranstaltungen in Ihrer Größenordnung betreut haben.

Klären Sie vor der Unterlagenanforderung telefonisch die Verfügbarkeit am Wunschtermin, die Erfahrung mit Ihrem Format und den Anfahrtsweg. Wer für Aufbau und Abbau anreisen muss, rechnet Fahrt- und Übernachtungskosten ab. Diese Posten fehlen im Erstangebot häufig.

Beurteilen Sie Orte nicht nur nach der Optik. Verkehrsanbindung, Barrierefreiheit, Hotelzimmer im Umkreis, Garderoben und Lüftung entscheiden über die Zufriedenheit der Teilnehmer. Fragen Sie nach Bestuhlungsvarianten und nach der Höchstzahl an Personen, die inklusive Technikfläche zulässig ist.

Für Räume und Bewirtung lohnt der Blick in die Brancheninformationen des DEHOGA Bundesverbandes zu Tagungsräumen und Kapazitäten. Dort finden sich Hinweise zu Ausstattung, Bestuhlungsvarianten und Anforderungen an Tagungshäuser.

Aus der Longlist entsteht eine Shortlist mit drei bis fünf Anbietern. Diese erhalten ein einheitliches Leistungsverzeichnis mit Terminen, Mengen und Qualitätsvorgaben. Wer Positionen streicht oder eigene Formate durchsetzt, fällt aus dem Verfahren.

Bei hohen Auftragssummen hilft ein Testauftrag mit kleiner Veranstaltung. Ein Probeaufbau, eine kleinere Beschallung oder eine einzelne Kaffeepause zeigen Zuverlässigkeit, Reaktionszeit und Abrechnungstreue, bevor ein großer Vertrag folgt.

Schritt 3: Anbieter prüfen: Referenzen, Versicherung, Zertifizierung

Vor der Vergabe lohnt eine strukturierte Prüfung. Die folgenden fünf Punkte lassen sich als Checkliste abarbeiten.

  • Referenzen: mindestens zwei vergleichbare Veranstaltungen der letzten 24 Monate, mit Ansprechpartnern, die als Referenz genannt werden dürfen.
  • Rechtliche Nachweise: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei Personalüberlassung die Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
  • Versicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme und einer Veranstaltungshaftpflicht, wenn der Dienstleister Veranstalterpflichten übernimmt.
  • Zertifizierung: Zertifikate nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 20121 oder ISO 45001, für Kontraktoren im Industrieumfeld zusätzlich SCC.
  • Fachkunde: Fachkräfte und Meister für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten und unterwiesenes Personal für Aufbau und Abbau.

Bei Referenzen zählt die Vergleichbarkeit, nicht die Anzahl. Fragen Sie nach Teilnehmerzahl, Format, Aufbauzeit und den Störungen, die während der Veranstaltung aufgetreten sind. Wer offen über Probleme spricht, liefert mehr Informationen als eine Liste mit zwanzig Logos.

Bei Versicherungen interessiert die konkrete Deckungssumme. Für Technik- und Personaldienstleister gelten 3 bis 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden am Markt als üblich. Lassen Sie sich eine Deckungsbestätigung des Versicherers vorlegen, nicht nur eine Kopie der Police. Bei Subunternehmern brauchen Sie denselben Nachweis.

Zertifikate sagen nur etwas über den geprüften Geltungsbereich aus. Ein Qualitätsmanagement-Zertifikat für Lagerlogistik belegt keine Kompetenz am Mischpult. Prüfen Sie deshalb, ob der Geltungsbereich genau die Leistung abdeckt, die Sie einkaufen.

Bonität lässt sich mit einer Auskunft der Wirtschaftsauskunfteien prüfen, etwa bei Creditreform. Achten Sie auf Zahlungsausfallwahrscheinlichkeiten, laufende Insolvenzverfahren und die Zahl der Beschäftigten. Bei Anbietern aus dem EU-Ausland kommen Ansässigkeitsbescheinigung und Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz hinzu.

Achten Sie auf die Personalplanung des Anbieters. Fragen Sie, welche festangestellten Kräfte vor Ort arbeiten und wie kurzfristige Ausfälle überbrückt werden. Vertretungsregelungen gehören in das Angebot, sonst tragen Sie das Ausfallrisiko.

Arbeitsschutz und Sicherheit folgen eigenen Regeln. Die Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV gelten für Bühnen, Aufbauten und Veranstaltungsstätten und gehören in die Bewertung. Zusätzlich gilt das Versammlungsstättenrecht der Länder, das unter anderem die verantwortliche Person und den Ordnungsdienst regelt.

Bewertungsportale liefern ein erstes Bild, ersetzen aber keine Prüfung. Rückmeldungen auf Google, ProvenExpert oder Trustpilot sagen etwas über Service und Termintreue, selten über Technik oder Abrechnung. Verbandsmitgliedschaften, etwa im VPLT oder im Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, erleichtern die Suche nach Ansprechpartnern, sind aber kein Qualitätsnachweis.

Bei öffentlichen Auftraggebern kommen Vergaberegeln hinzu. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt das europaweite Verfahren mit Bekanntmachung, Fristen und Eignungsprüfung. Unterhalb dieser Werte greifen die hausinternen Vergabeordnungen, meist mit der Pflicht zu mehreren Angeboten.

Warnsignale bleiben Warnsignale: fehlende Nachweise trotz Zusage, keine erreichbare Festnetznummer, extreme Preisunterschiede nach unten und Verträge, die nur gegen Anzahlung beginnen. Fragen Sie in solchen Fällen nach und dokumentieren Sie die Antworten für die Vergabeakte.

Schritt 4: Angebote vergleichen und Kosten einordnen

Grundlage des Vergleichs ist ein positionsgenaues Leistungsverzeichnis. Lassen Sie jede Leistung einzeln bepreisen, dazu Aufbau, Abbau, Rüstzeiten, Fahrtkosten und Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage. So erkennen Sie, welcher Anbieter teurer kalkuliert und welcher Positionen ausgelagert hat.

Die folgende Tabelle zeigt typische Netto-Spannen für Dienstleistungen rund um Tagungen und Firmenveranstaltungen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei Anbietern aus dem EU-Ausland greift für viele Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführt.

Leistung Typische Spanne netto Bezugseinheit
Kaffeepause mit Gebäck 6 bis 12 Euro je Person
Mittagessen als Buffet 25 bis 45 Euro je Person
Abendessen mit Service 35 bis 65 Euro je Person
Getränke während der Tagung 12 bis 25 Euro je Person und Tag
Tagungsraum mit Bestuhlung 250 bis 1.200 Euro je Tag
Beschallung mit Mischpult und Mikrofonen 800 bis 3.500 Euro je Veranstaltungstag
Lichttechnik mit Steuerung 600 bis 3.000 Euro je Veranstaltungstag
Bühne mit Traversen 2.000 bis 10.000 Euro je Veranstaltung
LED-Wand 3.000 bis 8.000 Euro je Veranstaltung
Ton- oder Lichttechniker 60 bis 95 Euro je Stunde
Servicekraft 30 bis 45 Euro je Stunde
Hostess 25 bis 40 Euro je Stunde
Sicherheitskraft 30 bis 50 Euro je Stunde
Moderation 1.200 bis 3.500 Euro je Tag

Die Spannen hängen von Region, Termin und Umfang ab. Ein Caterer in einer Großstadt kalkuliert anders als ein Anbieter im Umland, ein Samstag im Dezember anders als ein Dienstag im März. Zu Catering als Dienstleistung bei Tagungen hat der DEHOGA Bundesverband Hinweise zu Leistungsumfang und Kalkulation veröffentlicht.

Prüfen Sie außerdem, was im Preis enthalten ist. Staffelpreise ab 100 Personen senken den Preis je Person, Mindestabnahmen erhöhen ihn. Vollservice mit Servicekräften kostet mehr als reine Anlieferung, Gedeck und Geschirr werden oft separat berechnet. Bei Technik kommen Energiekosten, Aufbewahrung und Rüstzeiten hinzu.

Kräftige Nachlässe sind ein Warnsignal. Wer deutlich unter Marktniveau liegt, spart häufig an Personalstärke, Materialreserve oder Dokumentation. Rechnen Sie die Positionen einzeln nach, bevor Sie den Zuschlag erteilen.

Für den Vergleich eignet sich eine Nutzwertanalyse. Bewerten Sie Preis, Referenzen, Erreichbarkeit, Technikausstattung, Versicherung und Nachhaltigkeit mit Punkten und Gewichtung. Der günstigste Anbieter gewinnt nicht automatisch, das beste Verhältnis aus Risiko und Leistung schon.

Kapitel 5 schließt das Verfahren ab. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Sinnvoll sind mindestens diese fünf Regelungen:

  • Leistungsverzeichnis als Anlage, mit Auf- und Abbauzeiten, Ansprechpartnern und Reaktionszeiten.
  • Vergütung, Zahlungsplan, Fälligkeiten und ein Verfahren für Nachträge.
  • Haftung, Versicherungsnachweise, Vertragsstrafe und Rücktrittsrechte bei Mängeln.
  • Absagefristen, höhere Gewalt und Regelungen für Ausfall- oder Wetterrisiken.
  • Datenschutz, Vertraulichkeit und Pflichten bei der Verarbeitung von Teilnehmerdaten.

Anzahlungen von 20 bis 30 Prozent bei Auftragserteilung sind üblich, die Schlussrechnung folgt nach Abnahme. Vereinbaren Sie, dass Nachträge vor der Ausführung schriftlich bestätigt werden. So bleiben Rechnungen prüfbar.

Kapitel 5 schließt das Verfahren ab. Klären Sie Zahlungsbedingungen. Skonto von zwei Prozent bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen ist verhandelbar, Sicherheitseinbehalte bei großen Aufträgen ebenfalls. Bei Rahmenverträgen lohnt eine Staffelpreisliste, die ab bestimmten Abnahmemengen greift.

Während der Veranstaltung braucht jede Seite einen benannten Ansprechpartner. Aufbauzeiten gehören in einen Ablaufplan, der mit dem Veranstaltungsort abgestimmt ist. Sicherheitsunterweisungen für Aufbau und Abbau dokumentieren Sie mit Unterschrift.

Planen Sie eine Technikprobe ein. Bei Tagungen mit Präsentationen und Livestream ist ein Probelauf am Vortag sinnvoll, bei Konferenzen mit Dolmetschern zusätzlich ein Soundcheck. Diese Zeiten müssen in den Verträgen stehen, sonst entstehen Zusatzkosten.

Nach der Veranstaltung folgen Feedbackgespräch und Rechnungsprüfung gegen das Leistungsverzeichnis. Halten Sie fest, welche Leistung gut lief und wo Nachbesserungsbedarf besteht. Diese Notizen sind die Grundlage für die nächste Auswahl.

Für rechtliche und steuerliche Fragen zu Lieferantenbeziehungen und Vertragsgestaltung bietet die Deutsche Industrie- und Handelskammer eine Übersicht ihrer Themenfelder für Unternehmen.

Beispielrechnung: eintägige Tagung mit 150 Personen

Die folgende Beispielrechnung zeigt eine Mischkalkulation mit Marktpreisen. Alle Beträge sind Nettopreise zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

  • Catering: zwei Kaffeepausen zu 9 Euro je Person, Mittagessen als Buffet zu 32 Euro je Person, Getränke pauschal 18 Euro je Person, zusammen 10.200 Euro.
  • Technik: Beschallung 1.800 Euro, Lichttechnik 1.200 Euro, zwei Techniker für je acht Stunden zu 75 Euro, zusammen 4.200 Euro.
  • Personal: vier Servicekräfte für acht Stunden zu 35 Euro und zwei Hostessen für acht Stunden zu 30 Euro, zusammen 1.600 Euro.
  • Raum: 900 Euro inklusive Bestuhlung und Reinigung.
  • Moderation: 2.500 Euro für den Veranstaltungstag.

Die Summe liegt bei 19.400 Euro netto, dazu 3.686 Euro Umsatzsteuer, also 23.086 Euro brutto. Je Teilnehmer entspricht das 129,33 Euro netto. Mit einem Risikopuffer von zehn Prozent sollte das Budget 21.500 Euro netto abbilden.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Bei Aufträgen über 10.000 Euro netto sind drei bis fünf Angebote üblich, bei kleineren Aufträgen genügen zwei. Entscheidend ist ein identisches Leistungsverzeichnis, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungen.

Welche Versicherungssumme gilt als angemessen?

Für Technik- und Personaldienstleistungen gelten 3 bis 10 Millionen Euro pauschal als marktüblich. Prüfen Sie, ob Personen-, Sach- und Vermögensschäden eingeschlossen sind und ob Subunternehmer mitversichert sind.

Welche Zertifikate sind aussagekräftig?

Aussagekräftig sind Zertifikate, deren Geltungsbereich die eingekaufte Leistung abdeckt, etwa DIN EN ISO 9001 für Prozesse oder SCC für Kontraktoren. Ein Zertifikat ohne passenden Geltungsbereich sagt wenig über die Leistung aus.

Wie gehe ich mit Nachträgen um?

Vereinbaren Sie schriftlich, dass Nachträge vor der Ausführung bestätigt werden müssen. Legen Sie dem Vertrag Preislisten für Zusatzleistungen bei, etwa zusätzliche Mikrofone, verlängerte Standzeiten oder weitere Servicekräfte.

Muss ich ausländische Dienstleister anders abrechnen?

Bei Anbietern aus dem EU-Ausland greift für viele Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren. Fordern Sie vor der Auftragserteilung die Ansässigkeitsbescheinigung an und klären Sie Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz.

In diesem Leitfaden

  1. Was kostet ein Veranstaltungsdienstleister für eine Firmenveranstaltung?Kosten für Veranstaltungsdienstleister bei 100 Teilnehmern: Preisspannen für Catering, Location, Technik und Personal, netto und brutto mit 19 Prozent MwSt.
  2. Veranstaltungsdienstleister prüfen: Checkliste für Referenzen und VerträgeVeranstaltungsdienstleister prüfen: Checkliste mit 15 Kriterien zu Referenzen, Versicherung, Zertifikaten, Anzahlungen, MwSt.-Sätzen und Vertragsklauseln.
  3. Catering oder Eventagentur: Welche Dienstleister braucht eine Tagung?Catering oder Eventagentur für Tagungen: typische Leistungen, Kosten in Euro pro Person netto, Tagessätze und wann sich welcher Dienstleister lohnt.

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